Natur- und Landschaftsschutz

Definition

„Ein Schutzgebiet ist ein klar definierter geographischer Raum, der durch rechtliche oder andere effektive Mittel dazu vorgesehen, gewidmet und verwaltet wird, einen langfristigen Schutz der Natur und damit verbundener Ökosystemdienstleistungen und kultureller Werte zu erreichen.“

International Union for Conservation of Nature and Natural Resources
– ICON-Definition 2008 (Eigenübersetzung WIKIPEDIA)

Wir sind in diesen Schutzgebieten tätig und diesen Grundsätzen im Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet. Wir übernehmen hier einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biotope und der Artenvielfalt.

Naturschutzgebiete

Mit Stand 12/2016 verfügt Deutschland über 8816 Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 1.402.802 ha. Dies entspricht 3,9 % der Gesamtfläche. Überdurchschnittliche Flächenanteile von Naturschutzgebieten weisen die Stadtstaaten Hamburg (8,9 %) und Bremen (8,5 %) sowie die Länder Brandenburg (8,0 %) und Nordrhein-Westfalen (8,0 %) auf. Unterdurchschnittlich sind die NSG-Anteile in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg sowie insbesondere in Hessen. (Quelle Bundesamt für Naturschutz)

Die Naturschutzgebiete:

  • bieten schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere aktuell oder künftig eine Lebensstätte
  • sind Gebiete, die für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind
  • zeichnen sich durch Seltenheit, besondere Eigenart, Vielfalt oder hervorragende Schönheit aus

Aufgrund dieser Regelungen und Vorgaben gilt es besonders behutsam in diesen Gebieten vorzugehen. Verboten sind hierbei:

  • die Natur zu verändern,
  • das Gebiet zu betreten und/oder die besonders gekennzeichneten Wege zu verlassen,
  • Hunde frei laufen zu lassen,
  • Pflanzen zu pflücken, auszureißen oder auszugraben oder
    die Pflanzendecke abzubrennen.